Engagement und Mitbestimmung

Engagement und Mitbestimmung auch von Seiten der Studierenden hat eine große Bedeutung für uns. Dies zeigt sich darin, dass in fast allen Gremien auch VertreterInnen aus der Studentischen Vertretung gleichberechtigt mitwirken. 

Die Studentische Vertretung (SV) wirkt mit Ausnahme der Mitgliederversammlung in allen Gremien des Bauvereins entscheidend mit.

So wird beispielsweise in der Mietvertragskommission entschieden, welche Bewerbungen als geeignet betrachtet werden und die SV ist hier gleichberechtigt gegenüber Vorstand und Geschäftsführung. Auch bei Satzungsänderungen, die durch das Kuratorium des Bauvereins beschlossen werden müssen, sind qua Satzung Vertreter aus der Studierendenschaft notwendig.

Neben der Mitarbeit in den Gremien organisiert die SV vor allem ein eigenes Semesterprogramm für unsere Wohnheime.

Dazu zählen neben den legendären Partys im Festsaal auch das Volleyball- oder Schachturnier, Kochabende, Events wie Plätzchenbacken mit Glühwein zur Weihnachtszeit, aber auch ein Casino-Abend oder ein Zocker-Event mit Großleinwand. In der Gestaltung ist die SV frei und wird durch das Wohnheimreferat unterstützt.

Das Engagement lohnt sich!

Einerseits für die Gemeinschaft in den Wohnheimen, weil die meisten Events schnell ausverkauft sind und bleibende Erinnerungen geschaffen werden zum Beispiel mit den Partys, die auch einmal unter einem Motto wie Black&White stehen – aber auch für unsere ehrenamtlich Engagierten selbst. Man darf sich ausprobieren beispielsweise im Eventmanagement, in der Gestaltung von Flyern oder in der Gremienarbeit und nimmt unzählige Erfahrungen mit und es wird natürlich ein Zertifikat für das Ehrenamt ausgestellt. Auch hier gilt: Zweisprachlichkeit ist kein Problem, sodass alle mitmachen können.

Einmal im Semester findet die sogenannte Heimvollversammlung statt, bei der nicht nur eine Studentische Vertretung (SV) gewählt wird.

Mit der Heimvollversammlung wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern zudem auch ein Plenum geboten für die Anliegen unsere Wohnheime betreffend. Diese Anliegen sind anschließend von SV und Wohnheimreferat bei der Geschäftsführung vorzutragen und ein Ergebnis muss auf der nächsten Heimvollversammlung präsentiert werden.